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Navigationsgeräte mit Radarwarner: Was ist erlaubt?


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Navigationsgeräte mit Radarwarner: Was ist erlaubt?

Jens Müller

Aktualisiert am 11.05.2012Lesedauer: 3 Min.
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Navigationsgeräte mit Radarwarner dürfen in Deutschland nur eingeschränkt genutzt werden.Vergrößern des Bildes
Navigationsgeräte mit Radarwarner dürfen in Deutschland nur eingeschränkt genutzt werden. (Quelle: imago-images-bilder)

Mal schnell vor einem Blitzer abbremsen und danach wieder ungezügelt Gas geben – mit einem Radarwarner kein Problem. Wenn die Strafzettelbremse in einem Navigationsgerät steckt, umso besser. Allein: Was vielen Autofahrern legal erscheint, ist in Deutschland verboten. Wer mit einem Navigationsgerät mit Radarwarner erwischt wird, dem drohen Punkte in Flensburg und eine Geldstrafe. In anderen Ländern werden sogar bis zu 1500 Euro Bußgeld fällig.

Navigationsgeräte mit Radarwarner gibt es mittlerweile in allen Preisklassen. Mit einem kleinen Symbol auf der Karte und zumeist einem unüberhörbaren Signalton weisen die Digitallotsen auf Starenkasten hin. Rechtzeitig gebremst umgehen Autofahrer so jede Tempofalle. Doch was viele Verbraucher verwirrt oder gar nicht wissen: In Deutschland ist es bereits seit 2002 verboten, eine Radarwarn-Funktion im Navigationsgerät zu nutzen.

Straßenverkehrsordnung mit eindeutiger Regelung

Das Warnen vor stationären Radarfallen ist in Paragraf 23, Absatz 1b, der Straßenverkehrsordnung geregelt. Demnach ist es dem Fahrer untersagt, "ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte). Auch wenn Navigationsgeräte nicht ausdrücklich in dem Paragrafen erwähnt werden, "vertreten Juristen einhellig die Auffassung, dass auch Navigationsgeräte mit Radarfallenoverlay unter das Verbot fallen", sagte der Berliner Fachanwalt Alexander Biernacki zu t-online.de.

Für den Automobilclub von Deutschland (AvD) ist der Absatz ein Streitpunkt. "Schon die Formulierung 'das dafür bestimmt ist' spricht ganz klar gegen Navis als Gerät zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen", sagte AvD-Verkehrsrechtsexperte Herbert Engelmohr. Verboten ist lediglich die Nutzung der Software.

Bußgeld droht bei Navigationsgerät mit Radarwarner

Die Strafe ist saftig, wenn sich Autofahrer mit Radarwarner im Navigationsgerät erwischen lassen: Vier Punkte in Flensburg und eine Ordnungsstrafe von 75 Euro. Wiederholungstäter müssen mit noch höheren Strafen rechnen. Zudem dürfen Polizisten die Speicherkarte oder CD, auf denen die Orte von Radarfallen gespeichert sind, sogar sicherstellen und vernichten. Dabei kommt es nicht mal darauf an, ob der Radarwarner aktiviert ist oder nicht. "Betriebsbereit ist ein solches Gerät, wenn es während der Fahrt ohne größere Vorbereitungen eingesetzt werden kann. Es reicht aus, wenn auf einem Navigationsgerät die Overlay-Software installiert ist", erklärte Biernacki, der als Betreiber von blitzerkanzlei.de täglich mit solchen Gesetzestücken zu tun hat.

Navigationsgeräte-Hersteller verstecken Radarwarner

Die Verwirrung unter Verbrauchern ist aber nach wie vor groß, denn Navigationsgeräte werden weiterhin mit Radarwarn-Funktionen ausgeliefert. Bei älteren Modellen sind diese sogar ab Werk scharf gestellt. Manche Navigationsgeräte wurden sogar mit diesem umstrittenen Service beworben, was bei Kunden durchaus zum Kauf geführt haben könnte. Mittlerweile haben fast alle Hersteller auf die Gesetzeslage reagiert. Falk und Garmin beispielsweise liefern ihre Navigationsgeräte ohne Radarwarner aus, bieten aber entsprechende Sonderziele (Points of Interest) zum Herunterladen im Internet an. Doch dieser teilweise kostenpflichtige Download darf nur vor Fahrtantritt genutzt werden.

Radiosender dürfen warnen

Unterwegs hilft nur das Autoradio weiter, da Radiosender in Deutschland auf Radarfallen hinweisen dürfen. Im Unterschied zu einem Navigationsgerät mit Radarwarner zeigt ein Autoradio selbst nichts an und stört auch nichts. "Es überträgt lediglich eine Sendung, in der ein Dritter über Verkehrsüberwachungen berichtet. Seit Jahren ist es eine gefestigte, obergerichtliche Rechtsprechung, dass Radiosendern erlaubt ist, vor Blitzern zu warnen", sagte Biernacki.

Radarwarner auch im Ausland meist verboten

Auch in der Schweiz ist das Benutzen eines Navigationsgeräts mit Radarwarner eindeutig verboten – die Polizei darf solche Navis sogar konfiszieren. In Frankreich hat sich zu Jahresbeginn 2012 die Rechtslage verändert, dort dürfen entsprechende Geräte ebenfalls nicht mehr eingesetzt werden. Strafe: bis zu 1500 Euro. In Österreich und Italien hingegen ist die Blitzer-Funktion bei Navigationsgeräten erlaubt, dort könnten sich Radarwarner also lohnen.

"Wer ins Ausland fährt, sollte sich vorher auf jeden Fall über die vor Ort geltenden Bestimmungen informieren", riet AvD-Experte Engelmohr, während Anwalt Biernacki gar warnte: "In den meisten Ländern Europas ist der bloße Besitz strafbar, nicht nur das betriebsbereite Mitführen. Daher bringt es nichts, das Navigationsgerät während des Grenzübertritts im Kofferraum zu lagern." Ist die Rechtslage unklar, sollten Sie von einem Verbot ausgehen, um ein böses Erwachen zu vermeiden.

Radarwarner am besten vom Navigationsgerät löschen

Unser Rat: Im Gegensatz zum Benutzen GPS-basierter Blitzerwarner steht ein wegweisendes Urteil zu Navigationsgeräten mit Radarwarner noch aus. Diese Geräte dürfen also weiterhin verkauft werden. Achten Sie deshalb darauf, ein Navi ohne diese Funktion zu kaufen. Falls Sie bereits ein älteres Navi besitzen, müssen Sie es nicht einmotten. Löschen Sie die Radarwarn-Funktion einfach vom Gerät, dann riskieren Sie keine teure Strafe. Ohnehin fährt am besten nach wie vor derjenige, der sich an die erlaubte Höchstgeschwindigkeit hält – ob mit Navigationsgerät im Auto oder ohne.

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