16.08.2011, 18:00 Uhr | t-online.de, dpa
Apple iPad (links) und Samsung Galaxy Tab 10.1 (rechts) (Foto: Reuters). (Quelle: Reuters)
Es sind ungeheuerliche Vorwürfe: Apple soll die einstweilige Verfügung gegen den Verkauf des iPad-Konkurrenten Samsung Galaxy Tab 10.1 mit einer Fotomanipulation durchgesetzt haben. Das zuständige Gericht in Düsseldorf schränkte sein Urteil unterdessen ein, wenn auch aus einem anderen Grund.
Hat Apple tatsächlich Beweise gefälscht, um das europaweite Verkaufsverbot für das Samsung Galaxy Tab 10.1 durchzusetzen? In dem Antrag für die einstweilige Verfügung habe der iPad-Produzent ein manipuliertes Foto des Tablet-PC von Samsung verwendet, meldete die niederländische Technik-Webseite Webwereld.nl am Montagabend. Zumindest bei einem Vergleichsfoto passte Apple wohl das Aussehen des Samsung Galaxy Tab 10.1 so an, dass es dem iPad 2 ähnlicher sah. Apple erzwang vergangene Woche ein Verkaufsverbot für das Samsung Galaxy Tab 10.1 in Europa (Aktenzeichen: 14c O 194/11).
Auf diesem Foto soll Apple das Galaxy Tab verbeitert haben. (Quelle: Webwereld)Für die Bildmanipulation wurden die Seitenverhältnisse des Galaxy Tab auf das Verhältnis des iPad 2 angepasst – in Wahrheit ist das Samsung-Gerät aber mit Abmessungen von 246 x 170 Millimetern schmaler. Auch die Bildschirmverhältnisse ähnelten sich, dabei besitzt das iPad 2 ein 4:3-Display und das Samsung Galaxy Tab einen 16:10-Schirm. Zudem stimme die gezeigte Bildschirmoberfläche mit dem auf dem Samsung Galaxy Tab 10.1 installierten Google Android 3.1 nicht überein, ähnele durch die Anordnung der Symbole aber dem Apple-System iOS, heißt es in dem Artikel von Webwereld. Noch ist unklar, wie das Bild in den Antrag Apples gelangte. Möglicherweise griff Apple auf ein altes Foto von Samsung zurück.
Brisant ist: Apple stützte sich bei seinem Antrag hauptsächlich auf das Geschmacksmuster. Das umfasst das Design und die äußerliche Gestaltung des Tablet-PC, nicht um Ansprüche aus Apple-Patenten. Samsung nutze den Ruf des iPads aus, bei dem es sich "um ein sehr bekanntes Produkt mit Kultstatus" handele, erklärte Apple in der Klageschrift. Sollte sich der Vorwurf der bewusste Bildmanipulation und der somit verbundenen Täuschung des Gerichts bewahrheiten, wäre das Verkaufsverbot wohl kaum noch zu halten.
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Ohnehin schränkte das für die Streitigkeit zwischen Apple und Samsung zuständige Landgericht Düsseldorf seine Entscheidung am Dienstag ein. Samsung kann seinen iPad-Herausforderer Galaxy Tab 10.1 nun doch in Europa vertreiben. Das Vertriebsverbot für die Muttergesellschaft Samsung Korea gelte nicht mehr europaweit, sondern sei auf Deutschland beschränkt worden, sagte Gerichtssprecher Peter Schütz. Für die deutsche Samsung-Tochter gelte das Vertriebsverbot aber nach wie vor europaweit. Das Gericht hatte die einstweilige Verfügung vergangene Woche für die gesamte Europäische Union bis auf die Niederlande gefällt. Einige Experten meldeten daraufhin Zweifel an, ob das Gericht dafür überhaupt zuständig war.
Die nächste Runde in Deutschland in dem Ideenklau-Streit zwischen Apple und Samsung steht im Düsseldorfer Landgericht am 25. August mit der mündlichen Verhandlung an. Möglicherweise kommt dabei die Bildmanipulation zur Sprache. Nach Einschätzung des deutschen Patentexperten Florian Müller spielte bei dem Hin und Her um die Entscheidung die Definition des Begriffs "Niederlassung" eine Rolle. In der entsprechenden EU-Verordnung werde eine Niederlassung in Deutschland als Voraussetzung für ein europaweit gültiges Urteil genannt. "Umgangssprachlich sagen wir alle in Deutschland 'Niederlassung', wenn wir 'Tochtergesellschaft' meinen", erläuterte Müller. In der EU-Verordnung scheinen aber nur Betriebsstätten gemeint zu sein, da die englische Version der Richtlinie von "establishment" (nicht "subsidiary") spricht. Samsung unterhält jedoch in Deutschland zwar eine Tochtergesellschaft, aber keine Betriebsstätten.
Ungeachtet des Verkaufsverbots ist das Samsung Galaxy Tab 10.1 in Deutschland durchaus erhältlich. So verkauft unter anderem die Elektronikmarktkette MediaMarkt den Tablet-PC und sieht sich von der Einstweiligen Verfügung gegen Samsung nicht betroffen. Der Elektronikhändler wäre nur durch eine an sie gerichtete Verfügung gebunden, welche Apple aber bislang nicht angestrengt habe, sagte eine Unternehmenssprecherin der Financial Times Deutschland. Erst wenn die Lagerbestände des Samsung Galaxy Tab 10.1 aufgebraucht sind, wäre der Tablet-PC bei MediaMarkt nicht mehr erhältlich. Auch Versandhändler wie Amazon und t-online.de Shop haben das Samsung Galaxy Tab 10.1 im Angebot.
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Quelle: dpa , t-online.de
Kurt schrieb:
am 16. August 2011 um 21:29:26
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Apple
Ich verstehe den Hype sehr wohl, hier werden die niederen Instinkte des Menschen gnadenlos ausgenutzt. Apple suggeriert seit die Firma
am Markt ist seinen Kunden, dass sie etwas Besseres sind wenn sie Applegeräte nutzen. Das gipfelte vor kurzer Zeit in der Aussage eines Amerikaners, dass sein i-Phone eine Erweiterung seines Gehirns (kann über nicht allzuviel davon verfügen) sei. Diese Firma verkauft nicht nur IT-Produkte sondern auch eine gehörige Portion Arroganz!
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Ich schrieb:
am 16. August 2011 um 21:22:27
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Apple
Ein Glück gibt es noch genügend schlaue Leute, die Qualität lieben und Produkte von Apple zu schätzen wissen.
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Bärchen schrieb:
am 16. August 2011 um 21:18:22
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An Yannic
Schon mal darüber nachgedacht das auch Apple seine Schätzchen in Asien beim selben Hersteller fertigen läßt wie alle Anderen?
Für mich ist Apple lediglich überteuerter Asienmüll! Nokia u. Motorola the Best!!!
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