27.05.2009, 15:36 Uhr
Nur wer eine Panne hat, darf den Seitenstreifen benutzen. (Foto: imago)Wer auf der Autobahn einen Anruf erhält und auf dem Seitenstreifen hält, um diesen entgegenzunehmen, verhält sich verkehrswidrig. Das entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf im letzten Jahr (Aktenzeichen: IV 2 Ss (Owi) 84/08). Die Richter argumentierten, dass ein Fahrzeug mit laufendem Motor auch auf dem Seitenstreifen weiterhin am Verkehr teilnehme. Für den Fahrer kam es sogar noch dicker: Weil er den Seitenstreifen nur zum Telefonieren genutzt hatte wurde er auch für verbotswidriges Halten an einer Kraftstraße belangt. Wer einen dringenden Anruf entgegennehmen will, der muss dafür auf einen Parkplatz oder Parkstreifen ausweichen. Diese werden laut dem Deutschen Anwaltverein (DAV) anders bewertet.
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