27.05.2009, 11:43 Uhr
Ein Gespräch an der roten Ampel? Nur bei ausgeschaltetem Motor! (Foto: imago)Wer am Steuer telefoniert, muss nicht zwangsläufig ein Bußgeld zahlen: Wenn der Fahrer nämlich mit ausgeschaltetem Motor an einer roten Ampel steht und das Gespräch vor der Weiterfahrt beendet, verstößt er nicht gegen die Straßenverkehrsordnung. Dies entschied das Oberlandesgericht in Hamm (Aktenzeichen: 2 Ss OWi 190/07). Ein Autofahrer hatte gegen einen entsprechenden Bußgeldbescheid über 40 Euro geklagt - und Recht bekommen. Entscheidend ist jedoch, dass der Motor ausgeschaltet war. In einem anderen Fall hatte das Oberlandesgericht Hamm die Beschwerde eines Autofahrers, der mit laufendem Motor an einer Ampel telefoniert hatte, zurückgewiesen (Aktenzeichen: 2 Ss OWi 811/05).
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