27.05.2009, 11:43 Uhr
Bei akuten Ohrenschmerzen theoretisch erlaubt: Handy als Ohrenwärmer. (Foto: imago)Kurios aber wahr: Das Oberlandesgericht Hamm, das es 2000 Autofahrern verbot, ein Handy überhaupt anzufassen (siehe Urteil 1), erlaubt die Nutzung eines Handys bei voller Fahrt - als Ohrwärmer im Fall von akuten Ohrenschmerzen (Aktenzeichen: 2 Ss OWi 606/07). Wer jetzt glaubt, schon die passende Ausrede für die nächste Polizeikontrolle parat zu haben, hat sich allerdings zu früh gefreut. Das Gericht stellte lediglich fest, dass diese Nutzungsart nicht gegen die Straßenverkehrsordnung verstoße. Dem Fernfahrer, der diese Ausrede erfunden hat glaubten die Richter nämlich kein Wort, er kam um das verhängte Bußgeld nicht herum.
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