27.05.2009, 11:43 Uhr
Wer am Steuer telefoniert trägt bei einem Unfall eine Teilschuld. (Foto: imago)Wer ohne Freisprecheinrichtung am Steuer telefoniert, verhält sich gefahrenträchtig und das kann teuer werden. Das Oberlandesgericht Köln verurteilten einen Autofahrer zu einer Mithaftung von 20 Prozent am entstandenen Gesamtschaden, weil er zum Zeitpunkt des Unfalls telefoniert hatte (Aktenzeichen: 12 U 142/01). Dabei hatte der Mann eigentlich keine Schuld, ein anderer Verkehrsteilnehmer hatte ihm die Vorfahrt genommen. Doch das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung lenke stark vom Verkehrsgeschehen ab und vermindere das Reaktionsvermögen, so die Argumentation der Richter. Der Fahrer sei somit schlechter in der Lage, drohende Unfälle abzuwenden und trage somit eine Teilschuld.
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