26.07.2010, 10:44 Uhr | JHO
"Sie haben gewonnen! - Einen zweiwöchigen Traumurlaub in der Karibik." So oder so ähnlich klingen die verlockenden, aber dubiosen Gewinnversprechungen der Telefonabzocker. Vergangenes Jahr gingen weit mehr als 47.000 Beschwerden bei der Bundesnetzagentur von geprellten Handy- und Telefonkunden ein, die mit leeren Versprechungen, teuren SMS-Chats, oder so genannten Ping-Anrufen geködert wurden. Hinzu kommen 38.000 gemeldete Fälle unerlaubter Telefonwerbung. Vor allem Singles und gutgläubige Menschen sind gefährdet. Hier erfahren Sie
Das Handy klingelt und eine monotone Stimme vom Band verspricht den Traumurlaub, den man sich immer schon gewünscht hat. Man muss lediglich noch eine Telefonnummer wählen, um den Gewinn zu bestätigen. Wer jetzt anruft, tappt in die Falle der Telefonabzocker. Bis zu drei Euro pro Minute können bei den Service-Nummern anfallen oder sogar bis zu 30 Euro pro Anruf. In freudiger Erwartung auf den Hauptgewinn lässt sich der Anrufer auch gerne mit Informationen zum Reiseziel berieseln. Wenigstens ist die Anrufdauer auf 60 Minuten begrenzt. Dennoch: Einen Gewinn wird es nie geben, stattdessen eine horrende Handyrechnung.
Ein besonders Risiko für Verbraucher stellen zurzeit aber sogenannte Ping-Anrufe dar, meint Rechtsanwalt Sascha John. Hierbei klingeln die Abzocker nur kurz auf dem Handy oder Telefon an, in der Hoffnung, dass der Angerufene zurückruft. Die angezeigte "Nummer in Abwesenheit" ist meist eine teure 0900- oder 0137-Nummern. Oft kommen diese Anrufe in der Nacht oder in den frühen Morgenstunden. In dieser Zeit können die Täter am ehesten damit rechnen, dass ihre Opfer aus dem Schlaf gerissen werden und entsprechend unaufmerksam und neugierig sind. "Die Folgen eines Rückrufes werden dann meistens erst deutlich, wenn die Telefonrechnung ins Haus flattert. In diesen Fällen sollte dann dringend ein Anwalt konsultiert werden," so John. In unserer Klick-Show verraten wir, bei welchen Vorwahlnummern Sie besonders auf der Hut sein sollten.
Bei Abzock-Kurznachrichten aufs Handy spielt es keine Rolle zu welcher Tag- und Nachtzeit sie verschickt werden. Denn diese fiese Methode zielt allein auf die Gutgläubigkeit der Empfänger ab. "Guten Morgen, ich hoffe, du kannst jetzt das SMS-Bild sehen, hmm?" oder "NUR DIE FREUNDSCHAFT ZAEHLT: Jemand den Sie sehr gut kennen hat Ihnen eine SMS-Botschaft hinterlegt. Antworten Sie zum Abruf mit FOTO!" Vor allem Singles, Jugendliche und einsame Menschen fallen auf solch scheinbar persönlich formulierten Texte herein - mit teuren Folgen.
So kann ein reger SMS-Austausch mit einem auf diesen Trick geschultem Profi-Schreiber mit zwei bis fünf Euro zu Buche schlagen, pro gesendete SMS an die am Ende der Kurznachricht stehende fünfstellige Servicenummer versteht sich. Und wenn man Pech hat, kommt noch ein kostenpflichtiges Abo mit monatlichen Kosten von 10 bis 20 Euro für mindestens zwölf Monate hinzu.
Spam-Angebote per SMS oder Handy sind generell wettbewerbswidrig und können unterbunden werden. Meist hängt es aber an der Beweislage, findet John: "Schon bei der nachträglichen Sperrung von Telefonnummern stößt die Bundesnetzagentur oftmals auf das Problem, dass sie keine ausreichenden Beweise dafür findet, dass tatsächlich ein Wettbewerbsverstoß vorliegt." Deshalb wäre es wohl sinnvoll bei der Vergabe von kostenpflichtigen Servicenummern vorab genauer die Seriosität der Unternehmen zu prüfen, schlägt John als Mittel zur Bekämpfung von Spammern vor. Gleichzeitig räumt er ein, dass dies schwer zu realisieren sei: "Man darf nicht vergessen, dass solche Rufnummern zu einem nicht unerheblichen Teil nicht von den schwarzen Schafen der Branche, sondern von seriösen Unternehmen genutzt werden. Hier im Vorfeld der Freischaltung detailliert zu prüfen, welches Unternehmen seriös und welches unseriös arbeitet, ist kaum machbar."
Neben der Abzocke über Mehrwert- oder Premium-SMS-Dienste gehören unerlaubte Werbeanrufe zu einer weiteren Plage am Telefon. Die Anrufer wollen ein Zeitschriftenabonnement, die Teilnahme an einem Glücksspiel, einen neuen Telefontarif oder Ähnliches verkaufen. Generell ist es verboten, Verbraucher ohne deren Einwilligung zu Werbezwecken anzurufen. Das hat die Abzocker in der Vergangenheit aber nicht abgehalten dennoch - oft mit unterdrückter Nummer - anzurufen und sich dabei auf eine angebliche Einwilligung der Angerufenen zu berufen, die der Verbraucher meist in einem komplett anderen Zusammenhang gegeben hatte - oder auch nicht.
Um diese so genannten "Cold Calls" zu bekämpfen hat der Gesetzgeber seit vergangenem Jahr ein neues Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung verabschiedet. So kann die Bundesnetzagentur bei Werbeanrufen mit unterdrückter Rufnummer nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) Bußgelder in Höhe von bis zu 10.000 Euro verhängen. Bis zu 50.000 Euro werden fällig, wenn der Angerufene dem Werbeanruf nicht ausdrücklich eingewilligt hat.
Auch haben Verbraucher bessere Chancen als bei Telefon-Spamming gegen die Kriminellen vorzugehen: "Da bei Verträgen, die über das Telefon abgeschlossen werden, grundsätzlich ein Widerrufsrecht besteht, können solche Verträge in der Regel recht leicht aus der Welt geschafft werden", erklärt John. Um einen am Telefon geschlossenen Vertrag wieder zu lösen, solle man aber auch am besten einen Anwalt aufsuchen.
Generell gilt: Bei dubiosen Werbeanrufen erkundigen Sie sich immer nach dem Namen des Anrufers, des Unternehmens und nach dem Grund des Anrufs. Bei unterdrückter Nummer versuchen Sie die Telefonnummer in Erfahrung zu bringen. Nur mit allen Angaben kann die Bundesnetzagentur (zum Beschwerdeschreiben bei unerlaubter Telefonwerbung) die Täter dingfest machen.
Vor den Tricks der Telefon- und Handy-Spammer sowie der Telefonwerber ist keiner gefeit. Ein unbedachter Anruf oder eine voreilig geschickte SMS reichen aus - schon können mehrere Euro für telefonische Mehrwert- oder Premium-SMS-Dienste auf der Handyrechnung anfallen. Auch bei ungewollten Werbeanrufen hat man schnell ein Abo an der Backe. Opfer von solchen Abzockfallen oder dubiosen Telefonwerbern sollten sich das nicht gefallen lassen und auf jeden Fall die Bundesnetzagentur oder Verbraucherzentrale einschalten. Was tun, wenn die Rechnung unbekannte Posten aufweist? - Tipps dazu finden Sie in dieser Klick-Show. Generell sollten Handybesitzer besonders vorsichtig sein, wenn Kurznachrichten oder Anrufe von unbekannten Nummern eintrudeln. Verzichten Sie im Zweifelsfall lieber auf eine Antwort - sie kann teuer zu stehen kommen.
Quelle: t-online.de
Meister schrieb:
am 6. September 2011 um 19:01:31
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Abzocke
Der einfachste aber auch wirksamste Trick da nicht drauf reinzufallen ist, einfach nicht dranzugehen wenn man die Nummer nicht kennt.
Wenn der oder die etwas will soll er auf den AB oder die Mobilbox sprechen. Idiotensicher!
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Pit schrieb:
am 16. Mai 2011 um 15:21:52
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Abzocke
Es ist ein Skandal wie halbherzig die Politik gegen diese Betrüger vorgeht.
Jeder Kleinunternhemer muss sich genauestens an Regeln
wie Impressumspflicht, Dienstleistungsrichtlinie, Datenschutz, Preisangabepflicht, das UWG u.s.w. halten. Wird aus Unerfahrenheit eine Kleinigkeit übersehen, drohen teure Abmahnungen und horrende Bußgelder. Die Betrüger scheren sich nicht um solche Verordnungen und kommen mit ihren Tricks durch. Und der geprellte Verbraucher muß seinem Recht selber hinterherlaufen!
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Mario67 schrieb:
am 3. März 2011 um 20:14:02
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schriftlich
verträge am telefon, im internet abschließen ohne unterschrift ist kein problem. hat aber schon jemand versucht einen vertrag
im internet, per mail oder am telefon zu kündigen? wird meistens nicht anerkannt, nur schriftlich per einschreiben!
paradox liebe gesetzesmacherpfeifen
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