04.01.2010, 12:31 Uhr | FIR
Immer mehr Stalking-Opfer per Handy. (Foto: imago)Sie bekommen massenweise SMS oder Anrufe: Stalking-Opfer per Handy, also Menschen, die gegen ihren Willen von einem Bekannten oder Unbekannten fortwährend "verfolgt" werden und damit in Angst und Schrecken versetzt werden. Inzwischen macht das Nachstellen per Handy und Internet, das sogenannte Cyber-Stalking, 40 Prozent aller Stalking-Fälle aus, berichtet Birgit Roth, Expertin für Internetkriminalität im Polizeipräsidium Frankfurt am Main. Wir sagen, wie Sie sich wehren und schützen können.
Allein 2008 gab es laut Polizeilicher Kriminalstatistik nahezu 198.000 Fälle von Stalking, was einer Zunahme von fast 8,7 Prozent im Vergleich zu 2007 entspricht. Bei einem 40-Prozent-Anteil sprechen wir demnach von ca. 79.200 Fällen von Cyber-Stalking. Zumeist seien Frauen Opfer von Cyber-Stalking und zwar 86 Prozent. Das haben die Recherchen Roths ergeben. Sie werden im privaten Umfeld per Handy und Internet ausspioniert, belästigt und verleumdet. Manchmal sei die Ursache Gedankenlosigkeit und Naivität, häufig aber gehe es um gezielte Herabsetzung und Rufschädigung der Betroffenen. Dabei ist Stalking schon lange kein Kavaliersdelikt mehr. Laut Strafgesetzbuch wird Nachstellen - ob nun in seiner physischen Variante oder als Cyber-Stalking - mit bis zu mehreren Jahren Gefängnis bestraft.
"Die Folgen von digitaler Gewalt sind massiv", warnt Angela Wagner, Beraterin des Frauennotrufs Frankfurt am Main. Doch die Opfer fühlten sich meist ohnmächtig und meinten, ihrem Täter hilflos ausgeliefert zu sein. Stalking-Opfer sollten sich aber nicht mit ihrem Schicksal abfinden, sondern immer in die Offensive gehen. Daher empfiehlt der Frankfurter Frauennotruf zu einer ausführlichen juristischen Beratung und dem Erstatten einer Anzeige bei der Polizei - auch gegen Unbekannt. Straf- und zivilrechtliche Schritte sollten in diesen Fällen besonders sorgsam abgestimmt werden, um den oder die Täter nicht vorzuwarnen. Auch Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmung der Bildträger und Geräte seien möglich. Schadensersatz und Schmerzensgeldansprüche sollten nach Ansicht des Frauennotrufs nach Verfahrensende geltend gemacht werden.
Quelle: t-online.de
klaus schrieb:
am 12. Mai 2010 um 13:18:16
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handy
mein tip handy abschaffen dann ist ruhe ging früher auch
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