22.12.2011, 14:21 Uhr | t-online.de, dpa
Düsseldorfer Gericht deutet Niederlage für Apple im Streit mit Samsung an. (Quelle: dpa)
Weihnachtsgeschenk für Samsung: Der koreanische Elektronikkonzern kann seinen umstrittenen iPad-Rivalen Samsung Galaxy Tab 10.1 N in Deutschland erst einmal weiter verkaufen.Das Düsseldorfer Landgericht zeigte sich am Donnerstag nicht bereit, den Tablet-PC europaweit zu verbieten, wie es Apple beantragt hatte. Die endgültige Entscheidung des Landgerichts soll zwar erst am 9. Februar verkündet werden. Im umsatzträchtigen Weihnachtsgeschäft darf Samsung seinen Tablet-PC nun jedoch ungestört verkaufen – und auch für das tatsächliche Urteil sieht es nicht gut aus für Apple.
Das Gericht deutete schließlich bereits an, dass das neue Design des Galaxy Tab 10.1 N nicht mehr zu beanstanden sei. Die von den Südkoreanern im Vergleich zum bundesweit vom Verkauf ausgeschlossenen Vorgängermodell 10.1 vorgenommenen Änderungen seien nach vorläufiger Bewertung ausreichend. Das 10.1 N sei damit weit genug entfernt vom Geschmacksmuster, das Apple für sein iPad hinterlegt habe. Der etwas breitere Rahmen und das größere Hersteller-Logo des 10.1 N seien "etwas, was sofort ins Auge fällt", sagte die Vorsitzende Richterin Johanna Brückner-Hofmann. Damit sei das Samsung-Gerät nicht mehr im Schutzbereich des iPad-Designs.
Nach dem bundesweiten Verkaufsverbot für das Samsung Galaxy Tab 10.1 war Apple auch gegen das leicht veränderte Nachfolgemodell 10.1 N vorgegangen. "Letztlich ist doch das Gesamt-Design gleichgeblieben", argumentierte der Apple-Anwalt. "Wenn jemand schon einen Tablet-Computer im gleichen Markt und Preissegment anbieten will, muss sich das Gerät doch hinreichend unterscheiden." Doch das Gericht zeigte sich davon nicht überzeugt: "Die Kammer sieht gleichwohl nicht, dass es zu einer Herkunfts-Täuschung kommt", beschied die Richterin.
Was Billig-Tablet-PC taugen und worauf es beim Kauf ankommt.
Besonders das große und allseits bekannte Samsung-Logo auf dem Nachfolge-Modell mache es von den Apple-Geräten hinreichend unterscheidbar. Schließlich seien Apple und Samsung "bekannter als die Bundeskanzlerin". Doch der Apple-Vertreter wollte darin nur die "übliche Verletzer-Strategie" sehen: "Hat man sich mit dem Nachahmer-Modell erst auf dem Markt etabliert, kann man sich natürlich etwas vom Original entfernen." Letztlich betreibe Samsung nach wie vor Ruf-Ausbeutung.
Samsung wehrte sich gegen die Vorwürfe: Apple versuche, den "kleinsten gemeinsamen Nenner" von Tablet-Computern einfach für sich zu beanspruchen: "Eine flache rechteckige Form mit vier abgerundeten Ecken." Die Form sei aber lediglich Ausdruck technisch sinnvoller Lösungen. Der Samsung-Anwalt führte eine ganze Reihe weiterer Geräte ins Feld um zu untermauern, dass das iPad keine derart einzigartige Neuschöpfung sei. Samsung berief sich am Donnerstag auch auf ein älteres US-Patent für einen dem iPad ähnlichen Monitor. Damit sei der Schutz für das iPad-Design mindestens eingeschränkt. Die Apple-Anwälte wiesen dies zurück: Das US-Patent beziehe sich auf eine gänzlich andere Produkt-Gattung. Außerdem sei das US-Patent erst 13 Tage vor dem Schutzantrag für das iPad-Design veröffentlicht worden. Damit habe man nicht mehr rechtzeitig von dem Patent Notiz nehmen können.
Apple hatte sich im Jahr 2004 das Design eines Tablet-Computers in Europa als sogenanntes Geschmacksmuster schützen lassen. Die Prozesse in Düsseldorf sind Teil eines weltweiten Konflikts zwischen Apple und Samsung um den Milliardenmarkt der Tablet-Computer. Dabei geht es auch um den Konkurrenzkampf zwischen der Apple-Softwareplattform iOS und dem Google-Betriebssystem Android. Nach dem bundesweiten Verkaufsverbot für das Galaxy Tab 10.1 hatte Samsung für den deutschen Markt den äußerlich leicht abgeänderten Nachfolger 10.1 N herausgebracht. Der Streit um den Vorgänger 10.1 wird derweil weiter vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht ausgetragen. Dort versucht Apple, das Verbot für das Modell 10.1 auf Europa auszudehnen. Das Oberlandesgericht will seine Entscheidung am 31. Januar verkünden.
iPad 2 WiFi 3G | Samsung Galaxy Tab 10.1N | |
Betriebssystem | iOS 4.3 | Android 3.2 |
Bildschirmgröße | 9,7 Zoll (24,64 cm) | 10,1 Zoll (25,65 cm) |
Bildschirmauflösung | 1024x768 Pixel | 1280x800 Pixel |
Interner Speicher | 16GB/32GB/64GB | 16GB/32GB/64GB |
Prozessor | 1GHz Dual-Core Apple A5 | 1GHz Dual-Core |
Bluetooth | 2.1+ EDR | 2.1+ EDR |
WLAN | 802.11 b/g/n | 802.11 b/g/n |
Mobilfunk | EDGE/UMTS/HSDPA/HSUPA | EDGE/GPRS/HSUPA/HSPA+ |
GPS | aGPS | aGPS |
TV-Ausgang | HDMI (nur mit Adapter) | HDMI (nur mit Adapter) |
Größe (H/B/T) | 241,2 x 185,7 x 8,8 mm | 257 x 175 x 8,6 mm |
Gewicht | 613 g | 570 g |
UVP (16/32/64 GB) | 599 / 699 / 799 EUR | 629 / 749 / 799 EUR |
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t-online.de, dpa
keiner schrieb:
am 28. Dezember 2011 um 16:02:00
(2)
(1)
Apple vor Gericht
Eine flache rechteckige Form mit vier abgerundeten Ecken: Hersteller von Frühstücksbrettchen wissen was Ihnen blüht und sollten sich warm anziehen.
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Torsten schrieb:
am 22. Dezember 2011 um 21:40:20
(10)
(3)
@ Shrims
Du meintest sicher Samsungnutzer werden nie auf den überteuerten Schrott von Apple Downgraden ;)
Ehe in meinen Haushalt
Applegeräte kommen schaffe ich alle HiTech ab und gebe das Computern auf!
mehr
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Bob schrieb:
am 22. Dezember 2011 um 18:22:04
(5)
(0)
arme kerl
Steve dreht sich gerade in sein Grab um
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