09.09.2011, 16:08 Uhr | dpa, dapd
Apple behält die Oberhand über Samsung: Das Düsseldorfer Landgericht bestätigte das Verkaufsverbot für das Samsung Galaxy Tab 10.1. Der Tablet-PC ähnele dem iPad 2 zu sehr. Dennoch lässt sich das Samsung Galaxy Tab 10.1 problemlos beziehen.
Erneute Schlappe für Samsung: Die Südkoreaner dürfen ihren neuen Tablet-PC nicht in Deutschland verkaufen, weil das Samsung Galaxy Tab 10.1 dem Design des iPad-Herstellers Apple zu ähnlich ist. Das Düsseldorfer Landgericht bestätigte am Freitag die Einstweilige Verfügung mit dem Verkaufsverbot für das Samsung Galaxy Tab 10.1. Der Hersteller lässt sich das nicht gefallen und will umgehend in Berufung gehen. (Aktenzeichen: 14c O 194/11)
In dem Düsseldorfer Verfahren ging es nur um das äußere Aussehen des Samsung-Tablet-PC, nicht um Patente auf Software oder Technik. Apple hatte sich im Jahr 2004 Design-Elemente eines Tablet-PC in Europa als sogenanntes Geschmacksmuster schützen lassen. Das Gericht musste abwägen, ob das Samsung Galaxy Tab 10.1 den hinterlegten Abbildungen des Geschmacksmusters zu ähnlich sieht. Um einen direkten Vergleich der Galaxy-Geräte mit dem iPad ging es nicht.
Nach der Prüfung kam die Kammer zu der Auffassung, dass Samsung nicht den nötigen Abstand zu dem Apple-Muster gehalten hat, wie die Vorsitzende Richterin Johanna Brückner-Hofmann erklärte. Produkte von Wettbewerbern wie Asus, Acer und Toshiba zeigten dabei ganz klar, dass es auch andere Gestaltungsmöglichkeiten gebe. Auch Samsungs Hinweise auf frühere Tablet-Studien, die noch vor dem Apple-Geschmacksmuster veröffentlicht wurden, überzeugten die Richter nicht.
Aufgrund der Zuständigkeiten des Gerichts ist es Samsungs Deutschland-Tochter untersagt, europaweit Tablet-PC mit bestimmten Merkmalen wie unter anderem eine rechteckige Form, eine flache klare Oberfläche, gerundete Ecken und eine gebogene Rückseite anzubieten. Der koreanische Mutterkonzern Samsung darf diese nur in Deutschland nicht anbieten. Mit der ersten Einstweiligen Verfügung hatte Apple zunächst sogar ein europaweites Verkaufsverbot erwirkt, das Gericht änderte dies jedoch später ab.
Dennoch: Wer das Samsung Galaxy Tab 10.1 unbedingt haben will, kann es noch immer recht problemlos finden. Zwar heißt es im T-Online-Shop kurz und knapp: "Artikel derzeit nicht lieferbar". Und auch der Schwab-Versand meldet "leider ausverkauft". Doch bei Amazon wird man auf der Suche nach dem Gerät rasch fündig. Und auch beim Elektronikhändler Media-Saturn gab es in den vergangenen Tagen noch einzelne Geräte.
Tatsächlich hat das Verkaufsverbot für den iPad-Konkurrenten eine Hintertür. Denn es gilt nur für Samsung. "Andere Händler sind vom Verbot nicht betroffen", erläuterte der Düsseldorfer Gerichtssprecher Peter Schütz. Sie können also vorhandene Bestände in aller Ruhe abverkaufen und – wenn sie wollen – auch beliebig viele neue Exemplare des Galaxy Tabs aus dem Ausland importieren und vertreiben. Käufer des Galaxy Tabs müssen auch kein schlechtes Gewissen haben, ein Kaufverbot gibt es nicht. "Konsumenten sind von dem Urteil nicht betroffen", sagte Schütz.
Unter die Beschreibung des Landgerichts Düsseldorf passt auch der "kleinere Bruder" des Galaxy Tab 10.1, das Modell 7.7, was erklären dürfte, warum Samsung das brandneue Gerät von seinem Stand auf der Elektronikmesse IFA in Berlin entfernen musste. Der Patentexperte Florian Müller, der die Branche beobachtet, verweist auf das Prinzip des "kerngleichen Verstoßes", mit dem alle ähnlichen Geräte betroffen seien. Ein Apple-Sprecher verteidigte zudem das harte juristische Vorgehen des kalifornischen Konzerns: "Diese Art offensichtlicher Kopie ist falsch und wir müssen Apples geistiges Eigentum schützen, wenn andere Firmen unsere Ideen stehlen."
Samsung findet nach wie vor, dass die betroffenen Design-Merkmale sehr allgemein gehalten sind. Daher schränke das Urteil Design-Innovation und Fortschritt in der Branche ein. Die Verfügung "schränkt ernsthaft die Auswahlmöglichkeit der Verbraucher in Deutschland ein". Samsung werde das Urteil "aktiv und umgehend" anfechten. Der Konzern kann vor das Oberlandesgericht ziehen. Bereits nach der mündlichen Verhandlung Ende August schien Apple auf Kurs, das Verfahren in Düsseldorf für sich zu entscheiden. Allerdings konnte sich Samsung bis Freitag noch Hoffnungen machen, das Gericht könnte befinden, dass Apple die Dringlichkeitsfristen für eine Einstweilige Verfügung verstreichen ließ.
In dem nun schon seit Monaten andauernden Rechtstreit zwischen den Elektronikherstellern Apple und Samsung ist die Entscheidung des Düsseldorfer Landgerichts deshalb auch nur ein Etappensieg. In der ohnehin als klagefreudig bekannten Branche wird zurzeit mit besonderer Erbitterung gekämpft. Seit Monaten überziehen sich Apple und Samsung gegenseitig mit Klagen. Apple wirft dem südkoreanischen Konkurrenten vor, seine Kultprodukte iPhone und iPad mit der eigenen Galaxy-Serie dreist kopiert zu haben. Im Visier steht dabei auch das Google-Betriebssystem Android, mit dem die Galaxy-Geräte laufen. Samsung beschuldigt Apple im Gegenzug vielfacher Patentverletzungen. Der Kampf wird also weitergehen.
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Quelle: dapd , dpa
Chris schrieb:
am 13. September 2011 um 11:03:13
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erst informieren, dann schreiben
@Plautze:
Also wenn ich soviel Käse auf einmal lese muss ich einfach was schreiben. Sie behaupten dass
Deutschland eines der korruptesten Länder sei die es gibt, vielleicht erstmal an Ihrer Stelle den Begriff korrupt nachschlagen und dann mal auf den Korruptionsindex weltweit schauen und dann erst schreiben. Wir haben vielleicht gute Lobbyarbeit dass schon, aber zur Korruption is da noch ein weiter weg hin. Und vergleiche mit Russland sollten hier definitiv unterbleiben mein Herr.
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Plautze schrieb:
am 13. September 2011 um 07:37:08
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Das ist Brüller des Jahrhunderts
An alle die so über unsere Justiz lästern; was glaubt Ihr denn was in den Behörden und in den
Regierungskreisen abgeht? Bestechung ist an der Tagesordnung und noch schlimmer als die Mafia es tut. Deutschland ist mit eines der korruptesten Länder das es nach Russland überhaupt gibt. Die Korruption geht doch in der Öffentlichkeit unter und genau Das wollen die Schmiergeldzahler ja so haben. Jeder will von den Bestechungsgeldern was abhaben und dann kommen eben diese Urteile zustande.
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Bruno schrieb:
am 12. September 2011 um 15:30:14
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ach so
Wie verschieden können denn Tochscreens mit Rahmen aussehen?
Einfach absurd.
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