15.07.2008, 11:04 Uhr
Besser nicht in die Hand nehmen: Navigationshandy im Auto (Foto: imago)Das Handyverbot am Steuer gilt auch bei Nutzung des Mobiltelefons als Navigationsgerät. Dies entschied das Oberlandesgericht Köln in einem am Montag veröffentlichten Beschluss. Verboten sei nicht nur das Telefonieren ohne Freisprechanlage während der Fahrt, sondern ebenso das Versenden oder Öffnen von SMS, der Abruf von Daten oder eine andere Verwendung des Handys als Kommunikationsinstrument. Darunter falle auch die Nutzung als "Navi": Der Autofahrer nehme das Gerät in die Hand, werde mental abgelenkt und könne die Hände vorübergehend nicht am Steuer halten. Sobald der Autofahrer das Gerät in die Hand nehme, verstoße er gegen die Straßenverkehrsordnung, bestätigte das OLG (Az. 81 Ss-OWi 49/08).
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Das Kölner Gericht ließ damit die Beschwerde eines Autofahrers nicht zur Entscheidung zu, den das Amtsgericht Bonn wegen verbotener Handynutzung am Steuer zu einer Geldbuße von 70 Euro verurteilt hatte. Der Mann argumentierte vergeblich, er habe mit dem Mobiltelefon während der Fahrt nicht telefonieren, sondern dessen Navigationsfunktion nutzen wollen.
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In Deutschland ist das Telefonieren am Steuer mit vergleichsweise geringen Bußgeldern belegt: 40 Euro sind in der Regel fällig, wenn man mit dem Handy am Steuer erwischt wird. In einigen anderen europäischen Ländern kann die Geldstrafe um einiges höher ausfallen. Der einsame Spitzenreiter ist Italien.
Bußgeld in Europa: So teuer kann Telefonieren am Steuer werden
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