31.03.2009, 12:00 Uhr
Manche Streiterei mit dem Provider endet vor Gericht. (Foto: imago)"Drum prüfe, wer sich ewig bindet" ist ja ein beliebtes Sprichwort, wenn es um die Eheanbahnung geht. Schließlich geht es ja um einen "Bund fürs Leben". An einen Mobilfunkprovider muss man sich glücklicherweise nicht ganz so lange binden. Doch auch hier ist Vorsicht angebracht. Denn nicht immer ist man mit dem Gebotenen zufrieden. In einem solchen Fall ist es gut, wenn man weiß, was man sich gefallen lassen muss - und wann man seinen Vertrag kündigen kann. Wir haben dazu sechs Fälle zusammengetragen, die vor Gericht gingen - mit teilweise überraschenden Urteilen.
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Fall 1: Kündigung des Handyvertrages bei defektem Handy?
Fall 2: Vertragskündigung wegen unzureichender Netzabdeckung?
Fall 3: Mängel in der Abrechnung als Kündigungsgrund?
Fall 4: Müssen nachträglich berechnete SMS bezahlt werden?
Fall 5: Kann Branding ein Mangel sein?
Fall 6: Was passiert mit Prepaid-Guthaben, wenn die Karte deaktiviert wird?
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