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Verrückte Urteile

Erschienen am 06. November 2009
Bußgeld-verdächtig: Handy am Steuer (Foto: imago)
Bußgeld-verdächtig: Handy am Steuer (Foto: imago)
Das ist verrückt! Ein Bonner Autofahrer war rund drei Kilometer von seinem Haus entfernt davon überrascht worden, dass in seiner Tasche das Mobilteil seines Festnetz-Telefons piepte und hatte das Gespräch angenommen. Für diesen Verstoß gegen das Handyverbot sollte er nach Auffassung des Bonner Amtsgerichts ein Bußgeld von 40 Euro zahlen. Doch das Oberlandesgericht Köln entschied folgendes: Das Verbot der Handy-Nutzung im Auto gilt nicht für das Mobilteil eines Festnetz-Telefons. Auch das Oberlandesgericht Celle beurteilte einen Fall ähnlich: In der Straßenverkehrsordnung sei nicht von Funkfernsprechgeräten die Rede. Deshalb dürfe damit unbestraft während einer Autofahrt gesprochen werden - egal ob dadurch die Verkehrssicherheit gefährdet wird.


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Verbot zählt nur bei richtigen Handys


Der Richter in Köln und Celle sind der Meinung, dass Schnurlos-Telefone eines Festnetzanschlusses bzw. Funkfernsprechgeräten zur Nutzung während der Fahrt aufgrund ihrer geringen Reichweite praktisch ungeeignet sind. Der Gesetzgeber habe bei dem Handyverbot deshalb auch nur an "richtige" Mobiltelefone gedacht - nicht an Schnurlostelefone usw.. Der Kölner Senat sah auch keinen Anlass, den Anwendungsbereich des Handyverbots zu erweitern. Denn in der Praxis komme eine Ablenkung eines Autofahrers durch Gespräche mit dem Schnurlostelefon praktisch nicht vor. Schon kurz nach Fahrtantritt sei eine Nutzung des Telefons in der Regel nicht mehr möglich. Der kuriose Vorfall sei so ungewöhnlich, dass kein weiterer Regelungsbedarf bestehe.



Handys im Straßenverkehr: So urteilen die Gerichte

Ratgeber: ADAC testet Handy-Navis


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Quelle: t-online.de, AP
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