06.11.2009, 10:48 Uhr
Bußgeld-verdächtig: Handy am Steuer (Foto: imago)Das ist verrückt! Ein Bonner Autofahrer war rund drei Kilometer von seinem Haus entfernt davon überrascht worden, dass in seiner Tasche das Mobilteil seines Festnetz-Telefons piepte und hatte das Gespräch angenommen. Für diesen Verstoß gegen das Handyverbot sollte er nach Auffassung des Bonner Amtsgerichts ein Bußgeld von 40 Euro zahlen. Doch das Oberlandesgericht Köln entschied folgendes: Das Verbot der Handy-Nutzung im Auto gilt nicht für das Mobilteil eines Festnetz-Telefons. Auch das Oberlandesgericht Celle beurteilte einen Fall ähnlich: In der Straßenverkehrsordnung sei nicht von Funkfernsprechgeräten die Rede. Deshalb dürfe damit unbestraft während einer Autofahrt gesprochen werden - egal ob dadurch die Verkehrssicherheit gefährdet wird.
Handys im Straßenverkehr: So urteilen die Gerichte
Ratgeber: ADAC testet Handy-Navis
Quelle: t-online.de , dapd
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