19.11.2009, 09:55 Uhr
Handyverbot gilt auch für Fahrlehrer. (Foto: imago)Ein Ausbilder in Süddeutschland musste erfahren, dass das Handyverbot am Steuer auch für Fahrlehrer gilt. Er hatte während einer Übungsfahrt sein Handy benutzt. Der Fahrlehrer saß zwar während der Fahrt „nur“ auf dem Beifahrersitz, wurde aber dennoch zu einer Geldbuße von 40 Euro verurteilt (Aktenzeichen: 2 Ss OWi 127/2009). Das berichtet der Deutsche Anwaltsverein vom Oberlandesgericht Bamberg. Die Begründung der Richter: Der Fahrschüler besitze noch keine Fahrerlaubnis, somit sei der Lehrer der verantwortliche Fahrzeugführer. Eine ständige Beobachtung des Fahrschülers sei die Pflicht des Ausbilders, um notfalls sofort eingreifen zu können. Hierbei sei ein Handy fehl am Platze.
Quelle: t-online.de
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