25.05.2011, 10:00 Uhr | t-online.de
Mal kurz im Straßenverkehr mit dem Handy telefonieren – für Auto- und Radfahrer ist dies eigentlich verboten. Doch es gibt Situationen, in denen Verkehrsteilnehmer auch ohne Freisprecheinrichtung telefonieren dürfen. Deutsche Richter haben die Straßenverkehrsordnung schon das eine oder andere Mal ausgehebelt, und diese Urteile müssen Handybesitzer kennen.
Auch wenn sich nur wenige Autofahrer daran halten: Ein Handy darf im Auto nur in die Hand genommen werden, um es von einem Platz auf einen anderen zu legen. Wer mit dem Gerät in der Hand telefoniert oder die Navi-Funktionen bedient, verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung. Es drohen ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro und ein Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg.
Denn: Telefonieren kann stark vom Autofahren ablenken und erhöht die Unfallgefahr. Selbst wer nur kurz auf das Handydisplay schaut, ist für einen Moment unachtsam. Und so manches Gericht in Deutschland entschied, dass nicht nur das Telefonieren während der Fahrt verboten ist. Eigentlich ist das Telefonieren auch im Stau und an roten Ampeln untersagt. Allerdings sprachen deutsche Richter schon Verkehrssünder frei, die an einer roten Ampel telefonierten, dabei aber den Motor ausgeschaltet hatten. Dagegen ist nach deutscher Rechtsprechung nicht erlaubt, für ein wichtiges Telefonat auf dem Seitenstreifen einer Autobahn anzuhalten, selbst wenn der Motor dabei nicht läuft. Solche Tücken im Gesetz bergen natürlich diverse Rechtsirrtümer.
Doch nicht jeder deutsche Richter handelt strikt nach Vorschrift. So entstehen bisweilen kurios anmutende Urteile: Da verbietet das OLG Hamm generell das Anfassen von Handys während des Fahrens, Jahre später aber erlaubt es Autofahrern, das Mobiltelefon als Ohrenwärmer bei akuten Ohrenschmerzen zu verwenden. Doch die optimale Ausrede für telefonfreudige Autofahrer ist das noch lange nicht.
Der lästige Knopf im Ohr muss nicht sein: Komfortable Freisprechanlagen fürs Auto. zum Video
Wer mit dem Handy beim Autofahren telefonieren möchte, braucht in Deutschland eine zugelassene Freisprecheinrichtung. Doch das scheint kaum jemanden zu interessieren. Jeder fünfte Deutsche telefoniere im Auto ohne Freisprechanlage, ermittelte eine DEKRA-Umfrage 2010. Dabei war 58 Prozent der potenziellen Verkehrssünder das bestehende Handyverbot schlichtweg egal. Doch nicht nur Autofahrer brauchen zumindest ein Headset: Auch Radfahrer dürfen während der Fahrt nur über eine Freisprechanlage telefonieren oder müssen zum Telefonieren ebenfalls anhalten. 25 Euro Bußgeld drohen demjenigen, der zum Handy greift.
Daher sollte jeder Verkehrsteilnehmer wichtige Urteile deutscher Gerichte kennen. Im Zweifelsfall gilt aber immer, einen Anwalt zu konsultieren. Denn nur dann können Sie sicher gehen, ob ein Bußgeldbescheid gegen Sie gerechtfertigt ist oder nicht.
Quelle: t-online.de
Tissot1853 schrieb:
am 9. September 2011 um 18:28:27
(6)
(1)
Habt Ihr ,
schon mal beobachtet , wie viele Ihr Handy in einer Arztpraxis demonstrativ in die Hand nehmen und telefonieren, obwohl dort ein
Verbotsschild aushängt.
Das , hat nur was mit Ignoranz zu tun .
Und so ist es auch mit dem Handy am Steuer.
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Hans schrieb:
am 9. September 2011 um 17:35:39
(6)
(0)
Teilweise Schwachsinn
Wenn es so schlimm und Gefährlich ist, während der Fahrt aufs Display zu schauen oder an der Ampel ne SmS zu lesen
(mit angeschaltetem Motor.
Was ist denn dann mit bei der Fahrt Radio bedienen oder Sitzheizung usw. is das denn weniger gefährlich?
Son Schwachsinn, nach hinten aber nicht nach vorn denken können.
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Tissot1853 schrieb:
am 9. September 2011 um 17:22:28
(12)
(5)
Handy am Steuer
Autos für über 50000 € kaufen 500 PS 18 l Sprit , aber eine Freisprecheinrichtung für 20€ ist zu teuer oder ist es
doch Faulheit .
Über das Thema mit rauchen am Steuer möchte ich auch mal was loswerden .
ich bin auch Raucher , aber im Auto wird nicht geraucht .
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