22.01.2009, 11:11 Uhr
Schon fürs Handy GEZahlt? (Fotos: imago, Montage: t-online.de)Wer ein Handy besitzt, muss dafür unter Umständen bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) Rundfunkgebühren entrichten. Doch wann ist das der Fall? t-online.de führt Handy-Kunden durch den Gebührendschungel.
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Grundsätzlich gilt: Für ein Radio, ein neuartiges Rundfunkgerät oder beides werden monatlich 5,76 Euro bei der GEZ fällig. Wer ein Fernsehgerät besitzt, zahlt monatlich 17,98 Euro im Monat - unabhängig davon, ob er darüber hinaus noch ein Radio oder ein neuartiges Rundfunkgerät besitzt oder nicht. Unter einem neuartigen Rundfunkgerät versteht man ein Gerät, das Radio und Fernsehen über Plattformen ohne Rundfunkempfangsteil empfangen kann. Das gilt zum Beispiel für PCs, mit denen man ins Internet gehen kann, aber auch für internetfähige Handys. "Auch Navigationsgeräte, die Rundfunk empfangen können, sind gebührenpflichtig", sagte Nicole Hurst von der GEZ-Pressestelle gegenüber t-online.de.
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Ein Handy kann aber auch als herkömmliches Rundfunkgerät gelten: "Wenn ein Handy über keinen Internetzugang verfügt, aber ein Radioempfangsteil darin eingebaut ist, gilt es als herkömmliches Rundfunkgerät,", so Nicole Hurst. Ebenso gilt ein Handy, das mit DVB-H oder anderen Mobil-TV-Standards Fernsehen über eine Antenne empfangen kann, als Fernsehgerät.
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Wann muss der Handy-Nutzer aber nun tatsächlich zahlen? Nur in wenigen Fällen, denn in der Regel hat er bereits andere, herkömmliche, Rundfunkgeräte bei der GEZ angemeldet. Das Handy gilt dann als Zweitgerät und ist gebührenfrei. Nur wenn er weder Fernseher noch Radio noch internetfähigen Computer besitzt, muss er für sein Handy 5,76 Euro im Monat zahlen - vorausgesetzt es ist nicht Mobil-TV-fähig. Ist das Handy Mobil-TV-fähig werden dafür 17,98 Euro im Monat fällig, wenn der Nutzer keinen herkömmlichen Fernseher angemeldet hat.
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Quelle: t-online.de
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