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3883 - gemeinsame EU-Vorwahl beschlossen

Erschienen am 24. November 2009
Neue Regeln für die Telekommunikationsbranche. (Foto: ddp)
Neue Regeln für die Telekommunikationsbranche. (Foto: ddp) Vergrößern
0049, diese Nummer muss man derzeit vorwählen, wenn man einen Anschluss in Deutschland erreichen will. Wenn es nach dem EU-Parlament geht, könnte sich das jedoch in Zukunft ändern. In dem jetzt beschlossenen Rechtsrahmen für die Telekommunikationsbranche wurde die Einführung einer einheitlichen Vorwahl für alle EU-Länder beschlossen. Unter 3883 soll man dann alle Anschlüsse innerhalb der EU erreichen können.


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Das EU-Parlament in Straßburg. (Foto: dpa)
Das EU-Parlament in Straßburg. (Foto: dpa) Vergrößern

Zwei Jahre Beratungen

Wann diese einheitliche Rufnummer eingeführt wird, wurde offenbar nicht beschlossen. Unklar ist auch, ob und wie Nummern geändert werden müssen, um Doppelbelegungen zu vermeiden. Wesentlich konkreter waren da die Beschlüsse, die zu Handy-Verträgen, Notrufnummern oder Internet-Providern getroffen wurden. Die Beratungen zu dem Regelwerk zogen sich über insgesamt zwei Jahre hin. Für die Beteiligten stand viel auf dem Spiel. Schließlich wird sich gerade für Mobilfunkanbieter einiges ändern. Die Deutsche Presseagentur hat die neuen Regelungen zusammengefasst:


Was verbessert sich für die Verbraucher?

Eine Menge. Ihre Rechte gegenüber den Anbietern werden gestärkt. Verträge dürfen höchstens für 24 Monate abgeschlossen werden, es sollen aber auch Vertragsabschlüsse für ein Jahr möglich sein.


Wie sieht es aus mit dem Wechsel eines Anbieters?

In Zukunft soll man den Anbieter innerhalb eines Tages wechseln und dabei seine Nummer mitnehmen können. Bislang haben die Anbieter diese Wechsel gern hinausgezögert und auch die Mitnahme der Rufnummern erschwert.


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Sind niedrigere Preise zu erwarten?

Nicht unbedingt, aber Anbieter sollen künftig besser über Preise und andere Vertragsbedingungen informieren. Außerdem soll verhindert werden, dass ein Anbieter von Internetdiensten bestimmte Übertragungstechniken unterdrückt oder verteuert. Dadurch soll die von Serviceanbietern und Verbraucherschützern geforderte sogenannte "Netzneutralität" gesichert werden.


Was gibt es sonst für Neuerungen?

Die Notrufnummer 112, die bereits kostenlos ist, soll europaweit einheitlich und flächendeckend erreichbar sein. Außerdem soll es eine Hotline für vermisste Kinder unter der Rufnummer 116000 geben. Neben der einheitliche Vorwahl "3883" für alle EU-Länder soll es auch eine einheitliche Nummer geben, um gestohlene Handys zu melden und sofort sperren zu lassen.


Neben den Neuerungen im Mobilfunkbereich gibt es auch einige Regelungen, die Internet-Anbieter betreffen. Dabei geht es vor allem um Probleme, die bislang rechtlich eher unklar waren:


Wie wird bei Internetsperren verfahren?

Bevor der Internetzugang gesperrt wird, zum Beispiel wegen Raubkopien, hat der Betroffene das Recht auf eine Anhörung in einem fairen Verfahren. So sollen willkürliche Strafen verhindert werden. In Ausnahmefällen, beispielsweise bei der Verbreitung von Informationen über Terrorismus oder bei Kinderpornographie, können die Ermittler direkt tätig werden. Der Internetnutzer kann die Strafen später vor Gericht anfechten. Die Zugangsrechte von Internet- Nutzern waren bei den Verhandlungen bis zuletzt umstritten.


Gibt es Schutz vor unerwünschter Werbung?

Sogenannte Cookies sollen nur mit Zustimmung der Verbraucher auf deren Computern abgelegt werden können. Dadurch soll verhindert werden, dass der Internetnutzer mit nicht gewünschten Informationen eines Anbieters bombardiert wird, weil er einmal die Website dieses Anbieters besucht hat.


Wie wird die Privatsphäre der Internetnutzer geschützt?

Telekommunikationsbetreiber und Internet-Diensteanbieter müssen die Namen, E-Mail-Adressen und Kontoangaben ihrer Kunden sicher aufbewahren, damit diese nicht zufällig oder absichtlich in falsche Hände gelangen können.


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Quelle: t-online.de, dpa
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1) IPhone: Das Angebot gilt nur in Verbindung mit dem Abschluss eines T-Mobile 24-Monats-Vertrags in den  buchbaren Complete Tarifen mit entsprechender SIM-Karte der T-Mobile Deutschland GmbH. Eine Entsperrung des iPhone ist nicht vor Ablauf von 24 Monaten nach Kauf möglich. Der einmalige Bereitstellungspreis beträgt 24,95 €. Der mtl. Grundpreis beträgt 119,95 € im Tarif Complete L (enthalten sind alle Gespräche in alle dt. Netze) Mit der enthaltenen Weekend Flat entfällt die Berechnung für Inlandsgespräche zu T-Mobile und ins dt. Festnetz von Sa. 0.00 Uhr bis So. 24.00 Uhr. Abrechnung im 60/1-Sek.-Takt. Nicht verbrauchte SMS/MMS verfallen am Monatsende. Nach Verbrauch der Inklusiv-SMS/-MMS werden pro Standard-Inlands-SMS 0,19 € und pro Standard-MMS 0,39 € berechnet. Voraussetzung für die Nutzung von MMS ist die iPhone Software 3.0. Die angegebenen Konditionen gelten nicht für Sonder- und Servicerufnummern. Ab einem Datenvolumen von  5 GB wird die Bandbreite im jew. Monat auf max. 64 kbit/s (Download) und 16 kbit/s (Upload) beschränkt. Die HotSpot Flatrate gilt nur an deutschen HotSpots (WLAN) der Deutschen Telekom oder von T-Mobile. Die Nutzung von VoIP und Instant Messaging ist nicht Gegenstand des Vertrags. Die Datenvolumina gelten nicht für BlackBerry® APN. Das enthaltene Datenvolumen darf nur mit einem Handy ohne angeschlossenen oder drahtlos verbundenen Computer genutzt werden. Eine Nutzung mit Data Cards, Data USB-Sticks, Surfboxen oder Embedded Notebooks ist nicht Gegenstand des Vertrags. Für die Nutzung des iPhone 3G/3GS mit iPhone Software 3.0 als Modem (Tethering) ist die Buchung der kostenpflichtigen Option Modem Nutzung  oder der Option Modem Nutzung S erforderlich. Die Complete Tarife sind nicht mit den T-Mobile Produkten MultiNumbering und TwinCard kombinierbar. Bei Buchung bis 31.03.2010 in Verbindung mit dem Kauf eines iPhone 3G (8 GB-Version) und iPhone 3GS ist in den ersten 12 Monaten ab Beginn des Mobilfunkvertrags das MobileTV LIGA total!-Paket im Tarif Complete  L inklusive. Danach werden jeweils 4,95 € pro Monat berechnet. Voraussetzung für die Nutzung von MobileTV LIGA total!-Paket ist der Download der App MobileTV und UMTS-Netz-Versorgung. Eine Nutzung im Ausland (Roaming) ist nicht möglich.

2) Der Tarif Xtra Click wird im 60/60-Sek.-Takt abgerechnet, d.h. jede angefangene Minute wird stets voll abgerechnet. Inlandsgespräche und Inlands-SMS innerhalb des T-Mobile Deutschland-Netzes kosten 0,05 €/Min. bzw. 0,05 €/SMS (ausgenommen Service- und Sonderrufnummern). Inlands-gespräche und Inlands-SMS von T-Mobile ins deutsche Festnetz und zu anderen deutschen Mobilfunknetzen kosten 0,15 €/Min. bzw. 0,15 €/SMS (ausgenommen Service- und Sonderrufnummern).

3) LG GT500:Angebot gilt nur in Verbindung mit dem Online-Abschluss eines T-Mobile Laufzeitvertrages im Tarif Max Flat M mit Handy mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten und folgenden Konditionen: Der Bereitstellungspreis von 24,95 € entfällt bei Online-Bestellung. Monatlicher Grundpreis 39,95 €. Bei Abschluss eines Neu-Vertrages erhalten die Kunden entweder eine Grundpreisreduzierung in Höhe von 10,- € in den ersten 9 Monaten oder 90,- € Startguthaben. Das Startguthaben wird angerechnet auf anfallende Verbindungsentgelte für die Nutzung von Telefonie, Datenübertragung, SMS und MMS und gilt nicht für die Nutzung von Sonder- und Servicerufnummern sowie die Inanspruchnahme von Angeboten Dritter. Verbindungen ins deutsche Mobilfunknetz werden mit 0,29 €/Min. berechnet. Die Abrechnung für Gespräche im Inland erfolgt im 60/1-Sekunden-Takt. Die angegebenen Konditionen gelten nicht für Service- und Sonderrufnummern.

4) Samsung S800:Der Vertrag mit den Konditionen im Tarif Relax 120 hat eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten mit diesen Folgekosten: Der Bereitstellungspreis von 24,95 € entfällt bei Online-Bestellung. Monatlicher Paketpreis für Inklusivminuten 19,95 €. Bei Abschluss eines Neu-Vertrages erhalten die Kunden entweder eine Grundpreisreduzierung in Höhe von 10,- € in den ersten 4 Monaten oder 40,-€ Startguthaben. Das Startguthaben wird angerechnet auf anfallende Verbindungsentgelte für die Nutzung von Telefonie, Datenübertragung, SMS und MMS und gilt nicht für die Nutzung von Sonder- und Servicerufnummer sowie die Inanspruchnahme von Angeboten Dritter. Das monatliche Minutenpaket in Höhe von 120 Minuten wird angerechnet auf Gespräche in alle dt. Mobilfunknetze sowie Gespräche in das dt. Festnetz (ausgenommen Sonder- und Servicerufnummern). Mit der enthaltenen Weekend Flat entfällt die Berechnung für Inlandsgespräche zu T-Mobile und ins dt. Festnetz am Wochenende (ausgenommen sind Sonder- und Servicerufnummern) in der Zeit von Samstag 0:00 bis Sonntag 24:00. Für Verbindungen außerhalb des Minutenpakets fallen zum Beispiel für Standard-Inlandsverbindungen 0,29 € pro Minute an. Nicht verbrauchte Inklusivminuten verfallen am Monatsende. Die Ausschöpfung der Inklusivminuten ist abhängig von der Taktung, die Abrechnung erfolgt im 60/1-Sekunden-Takt.

5) Asus EeePC:Angebot gilt bei Online-Abschluss eines T-Mobile Neu-Vertrages im Tarif web'n'walk Connect L mit einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten. Der Bereitstellungspreis beträgt 24,95 €. Der monatliche Grundpreis ist 39,95 €. Gilt nur im Inland mit unbegrenztem Nutzungsvolumen für paketvermittelten Datenverkehr im Mobilfunknetz von T-Mobile Deutschland. Ab einem Datenvolumen von 5 GB pro Monat wird die Bandbreite im jeweiligen Monat auf max. 64 kbit/s (Download) und 16 kbit/s (Upload) beschränkt. Die Nutzung von VoIP, Instant Messaging und Peer-to-Peer-Verkehren ist ausgeschlossen. Die Flatrate kann nicht für WLAN und nicht für Verkehre über den BlackBerry® APN genutzt werden. Nicht in Verbindung mit MultiSIM buchbar. Eine Weiterveräußerung sowie unentgeltliche Überlassung des Dienstes an Dritte sind unzulässig. T-Mobile behält sich vor, nach 24 Uhr jeweils eine automatische Trennung der Verbindung durchzuführen.
Weitere Informationen zu den genannten Produkten erhalten Sie, wenn Sie mit dem Mauszeiger über den jeweiligen Text fahren.
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