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EU-Vorwahl: Parlament stärkt Rechte von Telefonkunden

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3883 - gemeinsame EU-Vorwahl beschlossen

24.11.2009, 16:16 Uhr

Neue Regeln für die Telekommunikationsbranche. (Foto: ddp) Neue Regeln für die Telekommunikationsbranche. (Foto: ddp)0049, diese Nummer muss man derzeit vorwählen, wenn man einen Anschluss in Deutschland erreichen will. Wenn es nach dem EU-Parlament geht, könnte sich das jedoch in Zukunft ändern. In dem jetzt beschlossenen Rechtsrahmen für die Telekommunikationsbranche wurde die Einführung einer einheitlichen Vorwahl für alle EU-Länder beschlossen. Unter 3883 soll man dann alle Anschlüsse innerhalb der EU erreichen können.

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Das EU-Parlament in Straßburg. (Foto: dpa) Das EU-Parlament in Straßburg. (Foto: dpa)

Zwei Jahre Beratungen

Wann diese einheitliche Rufnummer eingeführt wird, wurde offenbar nicht beschlossen. Unklar ist auch, ob und wie Nummern geändert werden müssen, um Doppelbelegungen zu vermeiden. Wesentlich konkreter waren da die Beschlüsse, die zu Handy-Verträgen, Notrufnummern oder Internet-Providern getroffen wurden. Die Beratungen zu dem Regelwerk zogen sich über insgesamt zwei Jahre hin. Für die Beteiligten stand viel auf dem Spiel. Schließlich wird sich gerade für Mobilfunkanbieter einiges ändern. Die Deutsche Presseagentur hat die neuen Regelungen zusammengefasst:

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Was verbessert sich für die Verbraucher?

Eine Menge. Ihre Rechte gegenüber den Anbietern werden gestärkt. Verträge dürfen höchstens für 24 Monate abgeschlossen werden, es sollen aber auch Vertragsabschlüsse für ein Jahr möglich sein.

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Wie sieht es aus mit dem Wechsel eines Anbieters?

In Zukunft soll man den Anbieter innerhalb eines Tages wechseln und dabei seine Nummer mitnehmen können. Bislang haben die Anbieter diese Wechsel gern hinausgezögert und auch die Mitnahme der Rufnummern erschwert.

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Sind niedrigere Preise zu erwarten?

Nicht unbedingt, aber Anbieter sollen künftig besser über Preise und andere Vertragsbedingungen informieren. Außerdem soll verhindert werden, dass ein Anbieter von Internetdiensten bestimmte Übertragungstechniken unterdrückt oder verteuert. Dadurch soll die von Serviceanbietern und Verbraucherschützern geforderte sogenannte "Netzneutralität" gesichert werden.

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Was gibt es sonst für Neuerungen?

Die Notrufnummer 112, die bereits kostenlos ist, soll europaweit einheitlich und flächendeckend erreichbar sein. Außerdem soll es eine Hotline für vermisste Kinder unter der Rufnummer 116000 geben. Neben der einheitliche Vorwahl "3883" für alle EU-Länder soll es auch eine einheitliche Nummer geben, um gestohlene Handys zu melden und sofort sperren zu lassen.

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Neben den Neuerungen im Mobilfunkbereich gibt es auch einige Regelungen, die Internet-Anbieter betreffen. Dabei geht es vor allem um Probleme, die bislang rechtlich eher unklar waren:

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Wie wird bei Internetsperren verfahren?

Bevor der Internetzugang gesperrt wird, zum Beispiel wegen Raubkopien, hat der Betroffene das Recht auf eine Anhörung in einem fairen Verfahren. So sollen willkürliche Strafen verhindert werden. In Ausnahmefällen, beispielsweise bei der Verbreitung von Informationen über Terrorismus oder bei Kinderpornographie, können die Ermittler direkt tätig werden. Der Internetnutzer kann die Strafen später vor Gericht anfechten. Die Zugangsrechte von Internet- Nutzern waren bei den Verhandlungen bis zuletzt umstritten.

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Gibt es Schutz vor unerwünschter Werbung?

Sogenannte Cookies sollen nur mit Zustimmung der Verbraucher auf deren Computern abgelegt werden können. Dadurch soll verhindert werden, dass der Internetnutzer mit nicht gewünschten Informationen eines Anbieters bombardiert wird, weil er einmal die Website dieses Anbieters besucht hat.

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Wie wird die Privatsphäre der Internetnutzer geschützt?

Telekommunikationsbetreiber und Internet-Diensteanbieter müssen die Namen, E-Mail-Adressen und Kontoangaben ihrer Kunden sicher aufbewahren, damit diese nicht zufällig oder absichtlich in falsche Hände gelangen können.

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Quelle: t-online.de , dpa

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