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Australien: Selbstmord nach SMS-Kündigung

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Selbstmord nach SMS-Kündigung

09.06.2008, 12:07 Uhr | Sascha Koesch / Fee Magdanz / Robert Stadler

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Manche besonders wichtige Nachrichten sollte man nicht per SMS schicken. (Foto: imago) Manche besonders wichtige Nachrichten sollte man nicht per SMS schicken. (Foto: imago)Ausgerechnet eine Gewerkschaft hat einem psychisch labilen Mitarbeiter per SMS gekündigt. Ein Gericht urteilte jetzt, dass dieses rüde Vorgehen zum Selbstmord des Gekündigten beigetragen habe - die Gewerkschaft muss den Hinterbliebenen Schadensersatz zahlen.

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Unpassende Situationen

SMS ist in vielen Situationen ein praktisches Kommunikationsmittel, gegen dessen Verwendung niemand etwas einwenden wird. Aber es gibt auch Situationen, in denen SMS eindeutig als unangebracht gelten. Der Konsens hat sogar schon eine eigene Skandal-Form hervorgebracht: Ob Boris Becker, Britney Spears oder Nadja Abd El Farrag, die kolportierten Laufpässe per Textnachricht produzierten zuverlässig empörte Schlagzeilen.

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Mitschuld an Selbstmord

Die Feststellung, dass SMS-Abschiede unsensibel sind, hat jetzt ein australisches Gericht bestätigt, allerdings in einem Fall weit jenseits der kurzlebigen Boulevard-Aufreger. Richter John Bowman musste darüber befinden, ob eine per Textnachricht ausgesprochene Kündigung für den späteren Selbstmord des geschassten Mitarbeiters verantwortlich zu machen sei. Einem Bericht der Tageszeitung "Herald Sun" zufolge sprach der Richter der rüden Kündigung jetzt zumindest eine Mitschuld zu.

Kündigungs-SMS am Ende der Probezeit

Konkret ging es in dem Fall um den Selbstmord eines 53-Jährigen, dem ausgerechnet von einer Gewerkschaft gekündigt worden war. Die Electrical Trades Union (ETU) teilte ihrem Angestellten am Ende seiner Probezeit per SMS mit, dass er nicht weiter beschäftigt werde. Zudem solle er seinen Dienstwagen und sein Dienst-Handy in den nächsten vier Tagen persönlich abliefern.

Bekanntermaßen psychisch belastet

Dabei war der ETU bekannt, dass ihr langjähriges Mitglied unter psychischen Problemen litt. Einerseits durch private Malaisen, andererseits lastete auf ihm beruflich ein hoher Erfolgsdruck - er sollte neue Gewerkschaftsmitglieder werben. Rein arbeitsrechtlich ist an der ausgesprochenen Kündigung nichts auszusetzen, jedenfalls in Australien. Hierzulande urteilte erst im Oktober letzten Jahres das Landarbeitsgericht Hamm, dass Kündigungen per SMS keine Rechtsgültigkeit besitzen.

Eine SMS macht Politik

Im australischen Fall geht es demnach nicht um formale Finessen, sondern darum, dass ein Rauswurf übers Handy-Display besonders verletzend ist. Nach dieser Feststellung muss das Gericht jetzt über die Höhe des Schadensersatzes für die Hinterbliebenen des Gekündigten entscheiden. Der Anwalt der Witwe gab sich gegenüber der "Herald Sun" zuversichtlich, dass seiner Klientin mehr als 180.000 Euro zugesprochen werden.

Nachruf des Arbeitsgebers verschweigt Art der Kündigung

Die Gewerkschaft würdigte in ihrem Newsletter den Verstorbenen zwar als verdientes Mitglied, über die rüde Art des Rauswurfs schweigt die ETU allerdings. Brisant ist in diesem Zusammenhang, dass die Dachgewerkschaft der ETU, die Communications Electrical Plumbing Union (CEPU), nach dem Selbstmord einer ehemaligen Angestellten des TV-Senders Telstra letztes Jahr den Druck am Arbeitsplatz als Ursache anprangerte. Damit ist das aktuelle Urteil natürlich eine Steilvorlage für die konservativen Medien Australiens, zu denen auch die "Herald Sun" aus dem Imperium Rupert Murdochs gehört. Kleine Textnachricht, große Wirkung.

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Quelle: Spiegel Online

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